EAWU: Neue Umsatzsteuerregelung für grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen

30.04.2024

Am 9. Dezember 2022 verabschiedeten Vertreter der EAWU-Staaten Änderungen zum Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion.

Jetzt wird die Umsatzsteuer beim Kauf einer grenzüberschreitenden elektronischen Dienstleistung in der EAWU am Standort des Käufers erhoben. Bisher führte das Fehlen eines gemeinsamen Ansatzes entweder zu einer Doppelbesteuerung oder solche gewerblichen Tätigkeiten unterlagen in keinem der Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer.

Darüber hinaus können die Steuerpflichtigen, die elektronische Dienstleistungen für Käufer in der EAWU erbringen, sich in einem Mitgliedstaat als Umsatzsteuerzahler online registrieren, die elektronische Steuererklärung in einem vereinfachten Format einreichen und die Steuer entrichten.

Am 27. September 2023 wurde zudem eine Liste der elektronischen Dienstleistungen für Umsatzsteuerzwecke genehmigt. Sie umfasst 14 Dienstleistungen, die über Kommunikationsnetze erbracht werden.

Quelle: IS Paragraph

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